Allgemeine verkaufsbedingungen

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AVB INITIAL SAS

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Jeder Auftrag, jede Bestellung, jedes Geschäft oder jede Studiendurchführung, die INITIAL S.A.S. erteilt werden, bedeuten automatisch, dass der Kunde alle unsere allgemeinen Bedingungen für unsere Dienstleistungen akzeptiert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Bestellung legt die zwischen INITIAL S.A.S. und dem Kunden vereinbarten technischen, kommerziellen und administrativen Bedingungen genauer dar. Diese besonderen Bedingungen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen, soweit sie gegensätzlich sind. Jede Änderung einer angenommenen Bestellung muss Gegenstand eines Nachtrags sein.

2. ANNAHME VON BESTELLUNGEN

Jeder Auftrag, jede Bestellung, jedes Geschäft oder jede Studiendurchführung, die an uns gerichtet werden, erlangen erst dann Rechtskraft, wenn sie schriftlich bestätigt und von INITIAL S.A.S. ordnungsgemäß angenommen wurden.

3. PREIS – FERTIGSTELLUNGSTERMINE – LIEFERUNG

Angesichts der Art unserer Dienstleistungen werden Preise und Fristen als Richtschnur angegeben.
Preise: Eventuell auftretende Änderungen müssen zwischen den Parteien im Voraus vereinbart werden.
Fertigstellungstermine: Jede Verzögerung bei der Ausführung von Aufträgen, Bestellungen, Geschäften und Studien gibt dem Kunden kein Recht, seine Bestellung zu stornieren, die Lieferung unserer Dienstleistungen abzulehnen oder Schadenersatz zu verlangen.
Lieferung: Die Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, unabhängig von den Versandmodalitäten, auch wenn diese auf FRANKO lauten. Eventuelle Vorbehalte sind auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken und ihm innerhalb von maximal 3 Tagen per Einschreiben zu bestätigen.

4. WERKZEUGE
Silikonformen sind Eigentum von INITIAL S.A.S. Sie werden nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet, außer auf gegenteiligen Wunsch des Kunden.

Die unter der Verantwortung von INITIAL S.A.S. hergestellten Einspritzwerkzeuge bleiben, sofern sie bezahlt wurden, Eigentum des Kunden in unseren Werkstätten und werden von INITIAL S.A.S. nur für die Ausführung von Bestellungen des Kunden genutzt, es sei denn, dass der Kunde schriftlich eine davon abweichende Nutzung erlaubt. Wartungs-, Änderungs- oder Wiederherstellungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Nach Ablauf eines Jahres nach der letzten Nutzung des Werkzeugs sieht sich INITIAL S.A.S. von der Verwahrung dieses Werkzeugs sowie von allen damit verbundenen Verpflichtungen befreit. Nach Ablauf der vorgenannten Frist kann der Kunde, wenn er dies wünscht, das Werkzeug auf eigene Kosten zurücknehmen, nachdem er seitens INITIAL S.A.S. über die Verfügbarkeit des Letzteren informiert wurde. Andernfalls kann das Werkzeug zerstört werden.

5. GARANTIE

Studien, Modellanfertigungen bzw. Prototypen oder Vorserien werden auf der Grundlage der vom Kunden erstellten Spezifikationen ausgeführt. Die Ausführung oder Erbringung unserer Leistungen muss vom Kunden, der Projektleiter ist, akzeptiert werden. Falls der Kunde innerhalb von dreißig Tagen nach Entgegennahme der von INITIAL S.A.S. ausgeführten Studien und hergestellten Werkzeuge kein Annahmeschreiben zugeschickt hat, so wird vom Kunden angenommen, dass er die Leistungen von INITIAL S.A.S. von Gesetzes wegen und vorbehaltlos akzeptiert hat. Für maßstabgetreue Modelle bzw. Prototypen und Vorserien verkürzt sich diese Frist auf fünf Tage.

Mit der Annahme erkennt der Kunde an, dass INITIAL S.A.S. alle seine Verpflichtungen erfüllt hat und entbindet das Unternehmen damit von allen gegenwärtigen oder zukünftigen Haftungsklagen wegen der genannten Dienstleistungen.

Jede nicht bestimmungsgemäße Nutzung unserer Produkte und insbesondere die Nichtbeachtung unserer technischen Vorschriften für deren Gebrauch entbindet uns von der Haftung und hebt unsere Garantie auf.

6. GESCHÄFTSORDNUNG

Die Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist, die Nichteinlösung akzeptierter Wechsel oder die Weigerung, unsere Wechsel zu akzeptieren, machen alle Beträge, die einem Auftrag, einer Bestellung, einem Geschäft oder einer Studie mit dem Kunden entsprechen, sofort fällig und führen automatisch zur Vertragskündigung.

Verzugszinsen, die zum gesetzlichen Zinssatz berechnet werden, entstehen automatisch ab dem auf der Rechnung vereinbarten Fälligkeitsdatum oder ab dem Fälligkeitsdatum eines unbezahlten Wechsels, auch wenn kein Protest oder keine Mahnung erfolgt.

Bei Zahlungsverzug wird die Eigentumsvorbehaltsklausel auch ohne amtliche Übermittlung sofort vollstreckbar.

7. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSELN NACH DEM GESETZ VOM 13. MAI 1980

Studien, Pläne, Modelle bzw. Prototypen, Werkzeuge, Vorserien und ganz allgemein die Ergebnisse der Studien sowie die Nutzung dieser Ergebnisse gelten bis zur vollständigen Bezahlung der diesen Leistungen entsprechenden Rechnungen als alleiniges Eigentum von INITIAL S.A.S. Bei Nichtzahlung jeglicher Art wird der Kunde:

  • Sich verpflichten, auf erstes Verlangen von INITIAL S.A.S. alle in seinem Besitz befindlichen Elemente zurückzugeben,
  • Es sich versagen, Informationen im Zusammenhang mit dieser Studie zu veröffentlichen und im vorliegenden Fall Patente bzw. Modelle/Muster anzumelden, solange er nicht über die Rechte zur Nutzung der Ergebnisse der von INITIAL S.A.S. ausgeführten Studien verfügt. Bei Nichtbeachtung droht Schadenersatz.

8. VERSICHERUNG

Die Versicherung der Werkzeuge, unabhängig vom Ort ihrer Lagerung oder Nutzung, obliegt dem Kunden und dieser verzichtet im Schadensfall auf jeden Regress.

9. GERICHTSSTANDSKLAUSEL ANWENDBARES RECHT

Die allgemeinen Einkaufsbedingungen und die besonderen Bedingungen der in ihrem Rahmen erteilten Bestellung unterliegen dem französischen Recht. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Auslegung bzw. Ausführung der Bestellung bzw. deren Realisierung oder dieser Bedingungen um eine gütliche Einigung bemühen werden. Andernfalls fällt die Beilegung der Meinungsverschiedenheit in die Zuständigkeit des Handelsgerichts Annecy. Handelswechsel begründen in Bezug auf diese Gerichtsstandsklausel weder eine Abweichung noch eine Novation.